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TEAMEVENTS
AM BERG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kunden,

bitte lesen Sie die nachstehenden Informationen sorgfältig durch. Mit der Nutzung dieser Website und dem Abschluss eines Events bei ALPENSTIEG erkennen Sie die jeweils zutreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Diese ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und füllen diese aus.

 

1. Gegenstand und Geltung

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, welche ALPENSTIEG mit Auftraggebern (Kunden) im Bereich Event-Training-Beratung abschließt.

1.2 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen ebenfalls allen Verträgen zugrunde, die unsere Bestellung oder unseren Einkauf von Dienstleistungen und Waren in anderen Unternehmen oder sonstigen Auftragnehmern (Lieferanten) zum Gegenstand haben.

1.3 Abweichungen oder Ergänzungen des Kunden bzw. Lieferanten bzgl. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt zustande durch die beidseitige Unterzeichnung des Auftrages, bzw. durch die schriftliche Auftragsbestätigung.

2.2 Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn der Auftraggeber eine Anzahlung leistet, die der Auftragnehmer als solche entgegennimmt.

2.3 Nachträgliche Änderungen der Vertragsinhalte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder wenn sie im Falle einer ausnahmsweise mündlichen Vereinbarung innerhalb von 10 Tagen schriftlich bestätigt werden.

3. Beratung, Entwicklungsarbeit, Präsentationen

3.1 Für Beratung, sowie konzeptionelle Arbeiten und deren Präsentation wird ein angemessenes Honorar zuzüglich Auslagenerstattung in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wird.

3.2 Programmvorschläge und Konzeptionen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte weitergegeben oder auch nur auszugsweise verwendet werden.

4. Umsetzung

4.1 Auftragserteilungen durch den Kunden schließen die Vollmacht zum Abschluss von Verträgen im branchenüblichen Umfang mit Dritten durch ALPENSTIEG ein. Die dabei anfallenden Fremdkosten werden getrennt in Rechnung gestellt.

4.2 Zur Umsetzung des Auftrages anfallende Fahrten werden mit 0,50 EUR pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wird.

5. Rücktrittsrecht von ALPENSTIEG

5.1 Bei mangelnder Sicherstellung der Zahlung des Honorars ist ALPENSTIEG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.2 Gleiches gilt bei mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers, die zur erfolgreichen Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

5.3 Bereits bezahlte Anzahlungen oder Honorare werden in diesen Fällen, abzüglich ggf. fälliger Stornokosten, selbstverständlich unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, entstehen für den Kunden nicht.

6. Anmeldestornierung

6.1 Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag erklären; dies

muss in jedem Fall schriftlich geschehen.

6.2 Bei einem Rücktritt des Auftraggebers kann ALPENSTIEG pauschalisierte Rücktrittskosten abrechnen:

  • Bis 4 Wochen vor Veranstaltungstermin: 10% des vereinbarten Honorars, mindestens jedoch EUR 150,- zzgl. Mwst.
  • 4 Wochen bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungstermin: 25% des vereinbarten Honorars
  • 13 Kalendertage bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungstermin: 50% des vereinbarten Honorars
  • 6 Kalendertage bis 1 Kalendertag vor Veranstaltungstermin: 80% des vereinbarten Honorars

Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Absage berechnen wir das volle Honorar, sowie alle tatsächlich angefallenen Kosten.

6.3 Stornierungskosten der beauftragten Leistungsträger werden in tatsächlich anfallender Höhe an den Auftraggeber weiter berechnet.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Unsere Rechnungen über erbrachte Leistungen sind sofort zahlbar nach Eingang.

7.2 Nach Erhalt der Auftragsbestätigung werden umgehend 10% der vorläufigen Gesamtsumme als Anzahlung fällig. Bis zum Veranstaltungstermin müssen weitere 50% der vorläufigen Gesamtsumme auf unserem Konto eingegangen sein. Die genaue Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung.

7.3 Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen der Leistungsträger.

7.4 Skontoabzug wird nicht gewährt.

7.5 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

7.6 Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist ALPENSTIEG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu verlangen.

7.7 Eine Zahlungszurückhaltung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten Forderungen.

8. Gewährleistungen

8.1 Wir leisten Gewähr für die auftragsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages.

8.2 Eine Gewährleistung für Erfolg und / oder das Gefallen der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

9. Höhere Gewalt und schlechtes Wetter

9.1 Wenn eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht wie geplant stattfinden kann, versucht ALPENSTIEG in Abstimmung mit dem Auftraggeber, ein gleichwertiges Alternativprogramm zu organisieren. Darüber hinaus gilt § 651j BGB.

9.2 Schlechtes Wetter ist nicht mit höherer Gewalt gleichzusetzen. Solange das Wetter eine gefahrlose Durchführung des Programms zulässt, findet dieses wie geplant statt. Wir behalten uns das Recht vor, das Programm aufgrund der Witterung zu verändern oder anzupassen. Eine Absage seitens des Auftraggebers aufgrund der Witterung mindert nicht den Vergütungsanspruch von ALPENSTIEG. Es findet Punkt 6 „Anmeldestornierung“ Anwendung.

10. Haftung des Veranstalters

10.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  • gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung und Abwicklung;
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen lt. Angebot, sofern wir nicht vor Vertragsschluss
  • eine Änderung erklärt haben;
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

10.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10.3. Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienluftverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern Sie im Angebot und der Bestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. Wir haften daher nicht für die Erbringung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmungen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden, und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

10.4 Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind (Klettern, Klettersteige, Rodeln, Biathlon, usw.), erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11. Beschränkungen der Haftung

11.1 Unsere vertragliche Haftung wird beschränkt,

  • soweit Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugeführt wird, oder
  • soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines

Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in Angebot und Bestätigung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

11.3 ALPENSTIEG haftet nicht für Leistungsstörungen oder Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden (z.B. Anwendungen, Veranstaltungen etc.) und diese Leistungen in der Ausschreibung deutlich gekennzeichnet sind.

11.4 ALPENSTIEG haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.

11.5 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann ALPENSTIEG sich hierauf berufen.

12. Ausschlussfrist und Verjährung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Events durch ALPENSTIEG hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber ALPENSTIEG geltend zu machen. Im Eigeninteresse des Kunden sollte die Geltendmachung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.  Gepäckschäden, Zustellverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen muss allerdings gemäß Ziffer 11.4 gemeldet werden.

12.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln des Events verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem das Event dem Vertrag nach enden sollte. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Kunde oder ALPENSTIEG die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12.3 Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren.

13. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

13.1 Bei Events, die im Ausland stattfinden, unterreichtet ALPENSTIEG Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Eventbeginn. Angehörigen anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bei den Auskünften geht ALPENSTIEG davon aus, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender, wie Doppelstaats­angehörigkeit oder Staatenlosigkeit vorliegen.

13.2 Auch wenn Sie ALPENSTIEG mit der Besorgung der Visa beauftragt haben, haftet ALPENSTIEG nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn ALPENSTIEG hat die Verzögerung zu vertreten.

13.3 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Vorschriften wie Mitführen der notwendigen Reisedokumente, Zoll-, Devisen- und sonstigen Ein- bzw. Durchreisebestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Schäden, insbesondere die Zahlung der Rücktrittskosten, die durch die Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, sind vom Kunden zu tragen, es sei denn der Schaden ist durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Falsch- oder Nichtinformation von ALPENSTIEG bedingt.

14. Datenschutz

14.1 Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenbestimmungen. Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von ALPENSTIEG zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

14.2 Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte unter Angabe des Stichwortes „Datenschutz“ an die unten genannte Anschrift von ALPENSTIEG.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Sollten eine einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.

15.2 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

15.3 Diese Vereinbarung und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertrags­parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig - das Amtsgericht Friedberg (Hessen) bzw. das Landgericht Gießen, unab­hängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.

 

Veranstalter: 

ALPENSTIEG GmbH
Geschäftsführerin Stefanie Fink

Kiefernweg 6, 61231 Bad Nauheim

Tel.: 06032/93890-45
Fax: 06032/93890-46
Email: info(at)ALPENSTIEG.com

Stand Juni 2015